DENKMALPFLEGE
„Eigentum verpflichtet“ heißt es so schön.
Denkmalschutz unterliegt den im Denkmalschutzgesetz
vorgegebenen Verfahrensschritten. Soweit Ihr Gebäude
unter Denkmalschutz steht – und soweit erforderlich
Ihnen für erlaubnispflichtige Maßnahmen die Zustimmung
der oberen/unteren Denkmalbehörde oder des
Landschaftsverbandes erteilt wurde – finden wir mit Ihnen
gemeinsam denkmalgerechte Lösungen zur Erhaltung
und zweckmäßigen Nutzung Ihres Eigentums.